Wann brauche ich eine MPLC-Lizenz?

Wenn Sie Filme öffentlich vorführen, brauchen Sie dafür eine Lizenz. Wann eine Filmvorführung laut Urheberrecht öffentlich ist und wo sie stattfinden kann, erfahren Sie hier.
Wenn Sie Freunde und Freundinnen zu sich nach Hause einladen, um gemeinsam einen Film zu schauen, brauchen Sie natürlich keine Lizenz. Nach dem Urheberrecht gilt ein Personenkreis nur dann als nicht öffentlich, wenn eine enge persönliche Verbundenheit unter allen Teilnehmern*innen besteht.
Wenn Sie aber Filme in Räumlichkeiten vorführen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, wie in einem Vereinsheim oder Jugendzentrum, brauchen Sie eine Lizenz. Auch die Nutzung von Fernsehgeräten in öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. im Gemeinschaftsraum eines Krankenhauses oder Seniorenheims, muss lizenziert werden.
In ihrem Fitnessstudio gibt es die Möglichkeit während des Trainings Filme oder Serien zu schauen? Das ist sicher eine tolle Unterhaltung, doch auch hier bedarf es einer Lizenz. Ebenso ist es bei der filmischen Berieselung auf langen Busreisen.
In Zeiten medialer Vielfalt gibt es unzählige Möglichkeiten Filme zur Unterhaltung und für positive gemeinsame Erlebnisse zu nutzen. Natürlich eignen sich Filme nicht nur als purer Entertainment-Genuss, sie können auch lehrreich sein und Diskussionen anstoßen. Zum Beispiel, wenn man sie gezielt in Kitas oder Schulen einsetzt, doch auch in Bildungsstätten ist eine Lizenzierung nötig und sollte mitgedacht werden.
Mit der MPLC Repertoire Lizenz erhalten Sie die Rechte, Filme und Serien von über 900 Produktionsunternehmen unbegrenzt in Ihrer Einrichtung öffentlich
wiederzugeben. Mehr über die MPLC Repertoire Lizenz, erfahren Sie hier.