Film und Fernsehen im Unterricht- „Urheberrecht in der Schule“

Darf eine Bildungseinrichtung Filme und Fernsehsendungen im Unterricht zeigen? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es? Lesen Sie hier, wie Sie sich richtig verhalten:
Allseits bekannt, doch die Umsetzung und Einhaltung ist oftmals schwierig: Das Urheberrecht.
Gerade an Schulen werden häufig Filme gezeigt. Doch mit der Begründung: „Der Film wird ja schließlich für den Unterricht benutzt“- wird oftmals nicht beachtet, dass dies nicht gleich ein Argument dafür ist, den gesamten Film einer Klasse oder im Rahmen einer Schulveranstaltung vorführen zu dürfen.
Denn was Vielen nicht bewusst ist: Eine Klassengemeinschaft gilt als öffentlich!
Jetzt stellt sich die Frage:
„Unter welchen Vorraussetzungen dürfen Filme im Unterricht vorgeführt werden?“
Es dürfen bis zu 15% eines Films zur Veranschaulichung des Unterrichts vorgeführt werden. Für die Nutzung von mehr als 15% eines Titels muss ein Vorführungsrecht erworben werden! (§ 60a Abs.1UrhG)
(z.B. Schirmlizenz von MPLC)
Um die gesetzlichen Regelungen verständlich und transparent darzustellen, geben wir Ihnen hier die Möglichkeit, in die exklusive Broschüre „Film und Fernsehen im Unterricht“(ein Auszug aus dem Gesamtband: „Urheberrecht in der Schule“) von Rechtsanwalt Dr. Stefan Haupt zu reinzulesen.
Außerdem finden Sie hier einen weiteren Blogartikel zu diesem Thema.
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