Filmnutzung in der Schule: Wann brauche ich eine Lizenz?

Redaktion

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Wann brauche ich für die Nutzung von Filmen in der Schule eine Lizenz und was sind die rechtlichen Grundlagen dafür? Mit diesem Artikel möchten wir Ihnen auf diese Fragen eine Antwort geben.

Ob im Unterricht, auf Veranstaltungen, in einer Freistunde oder auch in Freizeitkursen – Filmnutzung in der Schule findet auf ganz unterschiedliche Art und Weise statt. Wichtig ist allerdings, dass sich die Schule für die Filmnutzung rechtlich absichert. Wenn Sie Lehrfilme von den staatlich geförderten Medienzentralen nutzen, müssen Sie sich um die Lizenz keine Sorgen machen. Werden aber Filme außerhalb dieses Angebots genutzt, z.B. wenn der Lehrer einen Spielfilm von zuhause mitbringt, sind Sie als Schule rechtlich nicht automatisch abgesichert.

Für öffentliche Filmvorführungen braucht man eine Lizenz

Genau wie bei der öffentlichen Nutzung von Musik ist auch bei der öffentlichen Nutzung von Filmen, laut Urheberrechtsgesetz, die Einwilligung des Rechteinhabers erforderlich. Sie brauchen also eine Lizenz. Nun stellt sich aber die Frage: Wann genau muss die Schule eine Lizenz einholen?

Ausnahmeregelung für die Nutzung von Filmen in der Schule

Die gesetzlichen Regelungen klingen vielleicht im ersten Moment kompliziert, wir wollen sie hier aber so kurz und einfach wie möglich zusammenfassen.
Es gibt eine Ausnahmeregelung für die Filmnutzung in der Schule. Der §52a UrhG besagt, dass eine kurze Filmnutzung von bis zu fünf Minuten im Schulunterricht ohne weitere Lizenz möglich ist. Allerdings dürfen Kinofilme demnach nur dann genutzt werden, wenn die Filmpremiere länger als zwei Jahre zurückliegt.

Neue Regelung ab März 2018

Das müssen Sie sich aber gar nicht zu sehr einprägen, denn ab dem 1.03.2018 tritt eine neue Regelung in Kraft. Dann wird der sperrige §52a UrhG vom §60a UrhG abgelöst. Demnach dürfen dann bis zu 15 % eines Werkes in der Schule genutzt werden. Jede Filmnutzung darüber hinaus, z.B. wenn Sie einen Film in Gesamtlänge vorführen, fällt damit nicht mehr unter die Ausnahmeregelung, sondern bedarf einer vertraglichen Lizenz.

Das Urheberrechtsgesetz schützt künstlerische Werke nicht ohne Grund. Filme werden von Menschen gemacht, von Filmschaffenden, und die stecken viel Arbeit in die Produktion. Gerade Schulen haben als Bildungsträger natürlich eine gewisse Vorbildfunktion, daher ist es wichtig, dass Sie die gesetzlichen Regelungen ernst nehmen. Der Weg zur Lizenz ist viel weniger kompliziert als vielleicht vermutet.

Wo bekomme ich so eine Lizenz?

Die MPLC vertritt über 900 Filmstudios und Verleiher, unter anderem 20th Century Fox, Paramount Pictures, Universal Pictures, Warner Brothers, Walt Disney, Sony Pictures und viele weitere Filmstudios und Produzenten. Sie haben dort also mit nur einem Ansprechpartner die Möglichkeit, Lizenzen für ein riesiges Repertoire an Filmen, Dokumentationen, Cartoons und anderen audiovisuellen Inhalten einzuholen. So können Sie Filme öffentlich im Zusammenhang mit dem Unterricht einsetzen, ohne sich jedes Mal Sorgen um die rechtliche Lage machen zu müssen. Wenn Sie sich weiter über Lizenzmodelle informieren möchten, können Sie das hier tun oder einfach mit der MPLC unverbindlich in Kontakt treten.

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